Für jeden normal denkenden Menschen bedeutet das Wort „Impfschutz“ der Schutz vor Erkrankung durch eine Impfung.
Die Bundesgesundheitsbehörde Robert Koch Institut (RKI) hat in ihrem Fachwörterbuch jedoch eine völlig andere Definition veröffentlicht (Hervorhebung durch die Verfasserin), siehe Kasten.
Das RKI leitet also Impfschutz vom Impfstatus ab, völlig unabhängig davon, ob der Geimpfte im Ernstfall immun ist oder erkrankt.