Nachdem nun der Entwurf des Masernschutzgesetzes öffentlich zugänglich vorliegt, wollen wir verschiedene Handlungsoptionen für jeden Einzelnen aufzeigen: Petition unterzeichnen und für eine vermutlich notwendige Verfassungsbeschwerde spenden!
Es geht bei diesem Gesetzesentwurf nicht in erster Linie um das Impfen oder gar um das Nichtimpfen! Es geht um den Erhalt der freien Impfentscheidung! In dem Gesetz sind u.a. saftige Bußgelder für Eltern, Schulleitungen und Kitaleitungen geplant!
KONKRET: Auch für ein „nur“ ein Mal gegen Masern geimpftes Kind besteht natürlich die Schulpflicht! Falls diese Kind also eingeschult wird, müssten gemäß dem neuen Gesetz die Eltern 2.500 EUR Bußgeld zahlen! Das gilt auch beim Schulwechsel!
KONKRET: Falls das Kind oder die Geschwisterkinder bei einer vorangegangenen Impfung heftige Reaktionen gezeigt haben, müsste das Kind dennoch zwei Masernimpfungen erhalten. Andernfalls könnte es weder Kindergarten noch Schule besuchen. Ein Aufschub der ersten oder zweiten Impfung wäre nicht möglich, da gemäß dem offiziellen STIKO Impfempfehlung alles bis zum 24. Lebensmonat abgewickelt sein müsste.
KONKRET: Die Impfpflicht würde eigentlich für drei Krankheiten, Masern, Mumps und Röteln gelten, weil in Deutschland keine Einzelimpfstoffe verfügbar sind. Deshalb sieht das Gesetz ausdrücklich die Kombiimpfung vor.
KONKRET: Nicht nur Kinder, sondern auch alle Beschäftigten in erzieherischen und medizinischen Berufen, z.B. Schulen, Kitas, Arzt- und Zahnarztpraxen, Entbindungseinrichtungen wären betroffen [7]!
Die PETITION braucht nochmals unsere volle Unterstützung! Spätestens beim Erreichen von 100.000 Unterschriften soll die Petition persönlich übergeben werden! Es dürfen pro Haushalt auch mehrere Familienmitglieder unterscheiben, auch Minderjährige, die den Sinn der Petition verstehen und unterstützen möchten [5]! Je mehr unterschreiben, umso mehr Gewicht hat die Petition!
Es gibt derzeit zwei unterstützenswerte gemeinnützige Vereine, die rechtliche Schritte gegen die Impfpflicht vorbereiten und dafür SPENDEN sammeln. Für gute Anwälte wird eine Menge Geld benötigt.
EFI unterstützt BEIDE VEREINE und arbeitet dort mit!
Libertas & Sanitas e. V. [2]
IBAN: DE25 7215 1340 0020 1362 22
BIC: BYLADEM1EIS
Sparkasse Eichstätt
und
Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. [3] [4]
IBAN DE 02 3006 0601 0006 8229 08
BIC DAAEDEDDXXX
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
Dort gibt es auch vereinfachte Spendenmöglichkeiten u.a. über PayPal!
GEMEINSAM sind wir STARK! LASST UNS HANDELN!
Quellen
[1] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/M/Masernschutzgesetz_RefE.pdf
[2] http://www.libertas-sanitas.de/unterst%C3%BCtzen-sie-uns
[3] https://www.openpetition.de/pdf/blog/deutschland-braucht-keine-impfpflicht_100-000-unterstuetzerinnen-das-schaffen-wir-bitte-petition-weiter-verbreiten-und-spenden_1557153564.pdf
[4] https://www.individuelle-impfentscheidung.de/der-verein/spenden.html
[5] https://www.openpetition.de/blog/ratgeber/faq/faq-fragen-von-unterstuetzern
[6] https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2018/Ausgaben/34_18.pdf?__blob=publicationFile
[7] https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg